AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FahrtechnikCenter Olpe GmbH

Die FahrtechnikCenter Olpe GmbH, Daimlerweg 2, 57462 Olpe betreibt das Verkehrs-Sicherheits-Zentrum Olpe. Mit der Anmeldung zu einem Fahrsicherheits-Training auf dem Gelände des Verkehrs-Sicherheits-Zentrum Olpe oder dem Erwerb eines Gutscheines, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A) und die besonderen Teilnahmebedingungen (Teil B) für die Teilnahme an Fahrsicherheits-Trainings anerkannt. Für Mietangelegenheiten werden die Bedingungen (Teil C) aner-kannt.

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen (Teil A) gelten für Verträge über Fahrsicherheits-Trainings sowie über den Verkauf von Gutscheinen für Fahrsicherheits-Trainings, für die Nutzung des Verkehrsübungsplat-zes sowie für die Vermietung der Gelände der

FahrtechnikCenter Olpe GmbH
Daimlerweg 2
57462 Olpe
Tel.: 02761 / 94791-0
Fax: 02761 / 94791-29
Email: info@vsz-olpe.de
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE 247024429
Registergericht: Amtsgericht Siegen
Registernummer: HR B 8006
Sitz der Gesellschaft: Olpe
Geschäftsführer: Michael Springob

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche Auftrags-bestätigung der FahrtechnikCenter Olpe GmbH zustande.

3. Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Kommt ein Vertrag über den Erwerb eines Gutscheins für ein Fahrsicherheits-Training, ein Fahrsicherheits-Training oder für die Nutzung des Verkehrsübungsplatzes durch einen au-ßerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß §312 b BGB oder als Fernabsatzvertrag gemäß §312 c BGB zustande, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mündlich, in Text- oder Schriftform oder – wenn Ihnen der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung des Gutscheines widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen-dung des Widerrufs oder des Gutscheins.

Der Widerruf ist zu richten an:

FahrtechnikCenter Olpe GmbH
Daimlerweg 2
57462 Olpe
Fax: 02761/94791-29
Email: info@vsz-olpe.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht erlischt damit, wenn der Gutschein eingelöst wird.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. zum Zeitpunkt des Erwerbs des Gutscheins angegebenen Preise.

5. Zahlung

Die bei der Buchung angegebene Teilnehmergebühr bzw. der Preis für den Gutschein, ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen, bei der Buchung eines Fahrsicherheits-Trainings aber spätestens 8 Tage vor dem bestätigten Trainingsbeginn zu bezahlen. Ratenzahlung ist ausgeschlossen.

Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist die FahrtechnikCenter Olpe GmbH berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen bei Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist damit nicht ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Zahlung des Rechnungsbetrags entfällt nicht, wenn der Trainingsbeginn oder das Training aus Gründen, die die FahrtechnikCenter Olpe GmbH nicht zu vertreten hat, verpasst wird. Unbeschadet bleibt das Recht, der FahrtechnikCenter Olpe GmbH nachzuweisen, dass durch den Nichtantritt ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Absagen/Abbruch des Fahrsicherheits-Trainings

Bei Absagen des Fahrsicherheits-Trainings durch die Fahr-technikCenter Olpe GmbH oder den von ihm beauftragten Ausbildungsleiter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B. Wetterverhältnisse), wird der gezahlte Rechnungsbetrag voll erstattet. Wird das Fahrsicherheits-Training nach Trainingsbeginn abgebrochen, erhält der Teilnehmer eine anteilige Erstattung.

7. Verbindlichkeit der Buchung/Stornokostenschutz

Die bestätigte Buchung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindenden Fahrsicherheits-Trainings ist verbindlich. Die nachträgliche Änderung eines gebuchten Termins ist nicht möglich.
Eine Stornierung wird mit 100 % berechnet!
Wenn bei der Buchung der Stornokostenschutz dazu gebucht wurde, besteht einmal die Möglichkeit, einen Termin eines Fahrsicherheits-Trainings umzubuchen bzw. zu stornieren. Der Stornokostenschutz gilt nur für unvorhergesehene Ereignisse. Ein unvorhergesehenes Ereignis liegt vor, wenn das Fahrzeug, mit dem das Fahrsicherheits-Training durchgeführt werden soll, wegen eines Unfalls, einer Panne oder eines sonstigen Schadenseintritts nicht zur Verfügung steht. Außerdem liegt ein außergewöhnliches Ereignis vor, wenn der Teilnehmer am Termin des Fahrsicherheits-Trainings erkrankt ist.

Der Stornokostenschutz wird gewährt, wenn entsprechende Nachweise, wie Unfallmitteilung, Werkstattrechnung, ärztliches Attest etc. vorgelegt werden. Im Falle der Umbuchung findet das Fahrsicherheits-Training dann an dem neu vereinbarten Termin statt. Im Falle der Stornierung zahlt die FahrtechnikCenter Olpe GmbH den Rechnungsbetrag abzgl. der Gebühr für den Stornokostenschutz zurück.
Die Inanspruchnahme des Stornokostenschutzes ist für ADAC-Mitglieder für ausgewählte Produkte (siehe Produktbeschreibung) einmalig inklusive.

8. Haftung

Der Kunde nutzt die angebotenen Leistungen der FahrtechnikCenter Olpe GmbH auf eigenes Risiko.
Die Haftung der FahrtechnikCenter Olpe GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie auf Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet die FahrtechnikCenter Olpe GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die FahrtechnikCenter Olpe GmbH aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
Schadensfälle sind der FahrtechnikCenter Olpe GmbH unverzüglich zu melden.

9. Teilnehmerdaten/Fotos

Die personenbezogenen Daten, die bei der Buchung eines Fahrsicherheits-Trainings oder bei dem Erwerb eines Gutscheins, oder bei Durchführung eines Fahrsicherheits-Trainings der FahrtechnikCenter Olpe GmbH bekannt werden, werden von ihr gespeichert und nur zweckbestimmt zur Erfüllung der vereinbarten Leistung genutzt. Eine weitere Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur bei Vorliegen einer Einwilligung nach § 4a BDSG.

Die FahrtechnikCenter Olpe GmbH ist berechtigt, während der Durchführung von Fahrsicherheits-Trainings Lichtbild- und Videoaufnahmen anzufertigen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur, wenn eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Unter Kaufleuten gilt der Gerichtsstand Olpe als vereinbart.

Teil B – Besondere Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden besonderen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme bei Fahrsicherheits-Trainings auf dem Gelände des Verkehrs-Sicherheits-Zentrum Olpe, Daimlerweg 2, 57462 Olpe.

1. Fahrzeug

Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Es muss sich in einem ver-kehrssicheren Zustand befinden und insbesondere genügend Reifenprofil (mind. 3 mm) aufweisen.

Bei einem Pkw Fahrsicherheits-Training erfolgt die Teilnahme in der Regel mit dem eigenen Fahrzeug. Max. 2 Teilnehmer können mit einem Fahrzeug an dem Fahrsicherheits-Training teilnehmen.

2. Motorrad Fahrsicherheits-Trainings

Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine komplette Motorradschutzkleidung sowie einen nach der StVO zugelassenen Integralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel tragen.
An einem Motorrad Wiederholer-Training können Sie nur teilnehmen, wenn Sie innerhalb der letzten 3 Jahre an einem Fahrsicherheits-Training gemäß DVR-Richtlinien teilgenommen haben. Der Nachweis ist bis spätestens zu Beginn des Trainings zu erbringen.

3. Fahrtüchtigkeit

Sie verpflichten sich, während des Fahrsicherheits-Trainings nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten oder andern berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, zu stehen.

4. Fahrerlaubnis

Sie versichern, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist, zu sein.
Bei dem Programm „Begleitetes Fahren mit 17, (BF 17) kann der angemeldete Fahrer nur zusammen mit der namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson am Pkw Fahrsicherheits-Training teilnehmen.

5. Anweisung des Ausbildungsleiters

Anweisungen des Ausbildungsleiters ist während des Trainings Folge zu leisten.

6. StVo

Auf dem Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO.)

7. Ausschluss vom Training

Sollten Sie eine oder mehrere der vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen oder gegen sie verstoßen, ist die FahrtechnikCenter Olpe GmbH oder der von ihm beauftragte Ausbildungsleiter berechtigt, den Teilnehmer von dem Training auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

8. Begleitperson beim Training
Mit Ausnahme von Motorrad-Trainings kann je Kursteilnehmer eine Person gegen Gebühr als Begleitperson am Training teilnehmen. Die Gebühr ist am Trainingstag vor Ort zu entrichten und umfasst ausschließlich das Recht zur inaktiven Teilnahme am praktischen Bestandteil des Trainings.
Bei Ausschluss des Teilnehmers während des Trainings aus gewichtigem Grund, besteht kein Ersatzanspruch oder Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Eine Teilnahme von begleitenden Männern am ADAC Pkw Frauen-Training ist nicht möglich.
Die Begleitung von Kindern unter 12 Jahre wird nicht empfohlen. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

9. Weitere Hinweise

Nach vorheriger Absprache kann für ein Pkw Fahrsicherheits-Training ein Fahrzeug gegen eine Gebühr von 70,00 € angemietet werden. Dieses Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Es besteht außerdem eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 €. Bei einer Beschädigung des Fahrzeugs ist von Ihnen bei Eintritt des Versicherungs-schutzes die Selbstbeteiligung zu bezahlen. Liegt der Schaden unterhalb des Selbstbeteiligungsbetrags von 1.000,00 €, ist der Schaden von Ihnen nach Vorlage des Nachweises über die Reparaturkosten zu erstatten. Besteht kein Versicherungsschutz aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, sind Sie verpflichtet, den vollständigen Schaden am Fahrzeug zu ersetzen.

Lose Gegenstände (z. B. Werkzeugkästen, Getränkekästen etc.) sollten vor Beginn des Fahrsicherheits-Trainings aus Sicherheitsgründen aus dem Fahrzeug entfernt werden.

Bei Rückfragen sollte immer die Kunden-, Angebots- oder Rechnungsnummer angegeben werden.

Teil C – Bedingungen für die Vermietung des Geländes des Verkehrsübungsparks und des Fahrsicherheitstrainingsge-ländes

1. Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern über die Vermietung des Geländes des Verkehrsübungsparks und des Fahrsicherheitstrainingsgeländes der FahrtechnikCenter Olpe GmbH (Vermieterin).

2. Vertagsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der FahrtechnikCenter Olpe GmbH zustande, sofern dieser nicht unverzüglich durch den Mieter widersprochen wird.

3. Stornierung

Der Vertrag kann von dem Mieter einseitig nur bei Vorliegen höherer Gewalt kostenfrei storniert werden. Die Stornierung muss unverzüglich erfolgen. Höhere Gewalt meint ein unvorhersehbares und unbeherrschbares, von außen kommendes Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann.

4. Übergabeprotokoll

In einem Übergabeprotokoll, das von beiden Parteien ge-meinsam erstellt und unterzeichnet wird, werden schon bei Übergabe der Mietsache bestehende Schäden /Mängel festgehalten. Die Parteien erkennen an, dass der Inhalt des Protokolls verbindlich feststeht und dieses abschließend ist.

5. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die nach der Rückgabe der Mietsache an dieser bestehen. Das Verschulden des Mieters wird vermutet, es sei denn, der Mie-ter weist nach, dass der Mangel/Schaden bereits bei Übergabe vorgelegen hat.

Olpe, Oktober 2021

FahrtechnikCenter Olpe GmbH
Daimlerweg 2
57462 Olpe
Tel. 02761/94791-0
Fax: 02761/94791-29
E-Mail: info@vsz-olpe.de
www.vsz-olpe.de